ZAHLEN, DATEN, FAKTEN: Aachener Vertreterinnen und Vertreter der Vorstufe des Virtuellen Krankenhauses Nordrhein-Westfalen veröffentlichen in „Anästhesiologie und Intensivmedizin“ einen Artikel mit beeindruckenden Zahlen zur teleintensivmedizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit COVID-19.

Quelle Text/Bild: Dohmen S, Benstoem C, Lemmen SW, Eisert A, Zarbock A, Marx G: Messbarer Patienten- nutzen durch ein intensivmedizinisches digitales Versorgungsnetzwerk für COVID-19-Patienten in der Vorstufe des Virtuellen Krankenhauses Nordrhein-Westfalen. Anästh Intensivmed 2021;62:431–440. DOI: 10.19224/ai2021.431

Zusammenfassung

Hintergrund: Ende März 2020 hat die Landesregierung NRW mit der Vorstufe des Virtuellen Krankenhauses (VKH) als Teil ihrer COVID-19-Pandemiestrategie eine deutschlandweit einzigartige Versorgungsstruktur geschaffen, um alle Intensivbetten des Landes mit der Behandlungsexpertise eines Maximalversorgers auszustatten.

Fragestellung: Evaluation von Machbarkeit und Patientennutzen des digitalen Versorgungsnetzwerks VKH COVID-19.

Methodik: Das VKH COVID-19 bietet landesweit 24 / 7 / 365 tele-intensivmedizinische Konsile mittels Audio-Video-Verbindung durch Expertenzentren bei intensivpflichtiger COVID-19-Erkrankung an. Die Konsilanfrage erfolgt über eine webbasierte Plattform. Der datenschutzkonforme Austausch erfolgt über eine elektronische Fallakte.

Ergebnisse: Insgesamt schlossen sich 93 Krankenhäuser der Grund- und Re- gelversorgung dem digitalen Versorgungsnetzwerk VKH COVID-19 an. Insgesamt wurden im betreffenden Zeitraum (30.03.2020 bis 09.11.2020) 112 intensivpflichtige COVID-19-Patienten mit 790 tele-intensivmedizinischen Konsilen (im Mittel 7 pro Patient (SD±9,6)) durch den Expertenstandort Uniklinik RWTH Aachen versorgt. Die lungenprotektive Beatmung (68,1 %, bei 538/ 790 Konsilen), die Negativbilanzierung (63,9 %, bei 505 / 790 Konsilen) und die Lagerungstherapie (46,4 % bei 52/112 Patienten) gehörten zu den häufigsten Therapieempfehlungen. Die Verlegungsrate zum Maximalversorger betrug 8 %. Die Letalitätsrate intensivpflichtiger COVID-19-Patienten mit teleintensivmedizinischem Konsil lag bei 22,3 %. Im Kollektiv der beatmeten Patienten war die Letalitätsrate 34,2 %.

Schlussfolgerungen: Den Herausforderungen der COVID-19-Pandemie konnte durch die Etablierung des intensivmedizinischen digitalen Versorgungsnetzwerks VKH COVID-19 kompetent begegnet werden. Der Zugang zu einem Maximalversorger ist durch tele-intensiv- medizinische Expertenkonsile in NRW zeit- und ortsunabhängig sichergestellt.

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