So funktioniert´s
Eine genauere Ablaufbeschreibung finden Sie hier.
1. Konsilanfrage
des Krankenhauses an den zuständigen Telekonsilgeber in Aachen oder Münster
2. Terminvergabe
Terminvereinbarung durch den Telekonsilgeber
3. Telekonsil
Durchführung des Telekonsils zum vereinbarten Zeitpunkt
4. Datenaustausch
Übertragung begleitender Daten (z. B. Konsilberichte) und Dokumentation in der Elektronischen Fallakte (EFA)
Immer auf dem Laufenden mit dem VKh.NRW:
S2k Leitlinie
Empfehlungen zur stationären Therapie von Patienten mit COVID-19
DIVI Intensivregister
Empfehlungen zur stationären Therapie von Patienten mit COVID-19
Service für NRW
Das Virtuelle Krankenhaus ermöglicht durch den Einsatz von Telemedizin in der Intensivmedizin und der Infektiologie Ärztinnen und Ärzten in Krankenhäusern den Rückgriff auf die Expertise der beiden Universitätskliniken Aachen und Münster.
Nordrhein
Klicken Sie hier für Ihr Telekonsil mit dem Universitätsklinikum Aachen
Westfalen-Lippe
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