Telekonsile zu

Long COVID

Viele Menschen leiden nach einer überstandenen Corona-Erkrankung auch im Anschluss noch lange an darauf zurückzuführenden Beschwerden. In besonders komplexen Fällen, die eine interdisziplinäre Behandlung erforderlich machen, können auch sogenannte Post COVID-Ambulanzen eine geeignete Anlaufstelle sein. Zur Verbesserung der Versorgung von Long bzw. Post COVID (LPC) Betroffenen hat das nordrheinwestfälische Gesundheitsministerium gemeinsamen mit weiteren Akteuren der Gesundheitsversorgung ein Konzept zur Verbesserung der Versorgungsqualität erarbeitet. Ein Teil dieses Konzepts ist die Nutzung von Telekonsilen, die einen sektorübergreifenden Fachaustausch zwischen Hausärzten und den Corona-Ambulanzen der Universitätskliniken in der Erwachsenen- sowie in der Kinder- und Jugendmedizin ermöglichen. Um ein Telekonsil anzufordern, wird entweder der Verdacht auf eine Long- bzw. Post COVID-Erkrankung oder bereits eine Diagnose vorausgesetzt. Ab sofort haben Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, dieses Konsilangebot zu nutzen.

Um einen zusätzlichen Anreiz zur Nutzung der telemedizinischen Strukturen zu schaffen, hat das Land Nordrhein-Westfalen eine finanzielle Förderung vorgesehen. Informationen zum Förderprogramm finden Sie in diesem PDF.

 

Telekonsil zu COVID-19

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Alle wichtigen Schritte zur Teilnahme am VKh.NRW haben wir Ihnen im folgenden Video kurz und kompakt zusammengefasst:

Vorteile von Telekonsilen in der Behandlung von Long- bzw. Post-COVID (LPC) Erkrankungen sowie des Post-VAC-Syndroms

Die Förderung leitliniengerechter Diagnostik und Therapie steht im Mittelpunkt der angebotenen Leistung.

Weiterbehandlung beim Hausarzt vor Ort wird ermöglicht und unterstützt

Die Beratungsleistung erfolgt ortsunabhängig und flächendeckend in ganz Nordrhein-Westfalen. In einem strukturierten Telekonsil können die haus- und fachärztlichen Vorbefunde über die elektronische Fallakte mit den Konsiliarärzt:innen in den Ambulanzen geteilt werden.

Unkomplizierter Zugriff auf Expertise

Ein Telekonsil ermöglicht den unkomplizierten Zugriff auf die Behandlungsexpertise der Corona-Ambulanzen an Universitätskliniken sowie vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen explizit benannten Ambulanzen. Die Konsile können schriftlich asynchron erfolgen oder bei Bedarf auch persönlich im Beisein der Patient:innen im Rahmen eines Videokonsils. Die Telekonsile orientieren sich an der aktuellen S1-Leitlinie Long/Post-Covid.

Telekonsil anfragen

Nutzen Sie die Expertise ausgewiesener Ambulanzen als Ergänzung zu den Kompetenzen vor Ort. Damit erhalten Sie schnell und niederschwellig die kollegiale Unterstützung in besonders komplexen Behandlungssituationen. Folgende Ambulanzen mit Erfahrung in der Behandlung von komplexen indikationsspezifischen Behandlungsfällen stehen Ihnen als Konsilpartner zur Verfügung:

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