Telekonsile zur
Therapierefraktären Herzinsuffizienz
Bei schwerer bzw. therapierefraktärer Herzinsuffizienz ist das Erkennen des primären Mechanismus essenziell. Dieser ist dafür verantwortlich, dass sich trotz leitliniengerechter Therapie keine Besserung einstellt. Dies erfordert eine Expertise auf dem Gebiet der fortgeschrittenen Herzinsuffizienz in spezialisierten Zentren.
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Alle wichtigen Schritte zur Teilnahme am VKh.NRW haben wir Ihnen im folgenden Video kurz und kompakt zusammengefasst:
Vorteile von Telekonsilen in der Kardiologie
Ein Telekonsil ermöglicht Ihnen die kollegiale Zusammenarbeit bei Diagnostik und Therapie und kann daher die Patient:innenversorgung unterstützen und erleichtern. Im Mittelpunkt stehen Behandlung und Therapieoptionen für Patient:innen mit therapierefraktärer Herzinsuffizienz.
Ein kardiologisches Telekonsil kann für Patient:innen in nicht akut lebensbedrohlichem Zustand mit einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz im Stadium NYHA-/WHO III oder IV angefordert werden, insbesondere bei
• Rechtsherzinsuffizienz, pulmonale Hypertonie,
• Biventrikulärer Herzinsuffizienz,
• Herzinsuffizienz bei angeborenen Herzfehlern,
• Risikoabschätzung im prä-operativen Setting
Eine Konsilanmeldung ist ratsam im Falle einer therapierefraktären Erkrankung und/oder komplexen bzw. kombinierten Fragestellungen zu den folgenden Bereichen:
• Komplexe Rhythmusstörungen und Device-Therapie
• Klappenvitien
• Koronare Herzerkrankung, Koronarinterventionen, chronische Koronargefäßverschlüsse (CTO)
• Rechtsherzbelastung/Pulmonale Hypertonie
• Angeborene Herzfehler
• Indikation zur Transplantationslistung
• Indikation zur Therapie mit mechanischen Kreislaufunterstützungssystemen/Assist Devices
• Nachsorge von mechanischen Kreislaufunterstützungssystemen/Assist Devices
• Risikostratifizierung im präoperativen Setting