FAQs – Meistgestellte Fragen
Wir freuen uns über Ihr Interesse am Virtuellen Krankenhaus NRW. In diesem FAQ-Bereich haben wir häufig gestellte Fragen und die zugehörigen Antworten aufgelistet. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an uns: per Telefon: +49 2331 91062-0 oder per E-Mail: konsilvermittlung@virtuelles-krankenhaus.nrw
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Allgemeine Fragen
1. Wie funktioniert das VKh.NRW?
2. Wie werde ich Teilnehmer:in im VKh.NRW?
- Um Teilnehmer:in im VKh.NRW zu werden, sind fünf Schritte erforderlich. Welche Schritte das sind, erfahren Sie in diesem kurzen Video.
- Bei Fragen oder Anregungen stehen wir auch gerne persönlich zur Verfügung. Sie können uns telefonisch unter der Rufnummer+49 2331 91062-0 erreichen oder eine E-Mail senden an konsilvermittlung@virtuelles-krankenhaus.nrw.
3. Ist das Angebot des VKh.NRW kostenpflichtig?
4. Wird das Leistungsangebot des VKh.NRW ausgebaut?
Die nächste Entwicklungsstufe wird die Möglichkeit bieten beliebig viele Akteure, simultan telemedizinisch zu vernetzen. So können Institutionen wie Tumorboards, die im Rahmen von Krebsbehandlungen etabliert sind, unterstützt werden. Damit leisten wir einen substantiellen Beitrag zur qualitativen Optimierung der Krebsbehandlung im Land. Mit dieser Leistungserweiterung reagiert das VKh.NRW auf einen konkreten Bedarf, schöpft das Potenzial weiterer, zukunftsfähiger Strukturen in der Telemedizin aus und entwickelt sich somit zu einer umfassenden, telemedizinischen Plattform.
Organisatorische Fragen
1. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Telekonsilangebote des VKh.NRW zu nutzen?
2. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um meine Fachexpertise als Konsilärztin oder Konsiliararzt bzw. als konsilgebende Einrichtung im VKh.NRW einzubringen?
- Konsilgebende Einrichtungen verfügen über eine entsprechende Zertifizierung des G-BA für das jeweilige Zentrum und bieten zentrumsspezifische telemedizinische Leistungen sowie interdisziplinäre Fallkonferenzen an.
Weitere Informationen finden Sie unter:: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2834/Z-R_2022-03-18_iK-2022-04-01.pdf
- Aktuell sind die Konsilgeber im VKh.NRW onkologische Zentren für Lebertumore, Zentren für seltene Erkrankungen sowie Herz- und Lungenzentren für Herzinsuffizienz und Covid-19.
- Zudem können Einrichtungen, die an einer vom Land NRW genannten Long Covid Ambulanz teilnehmen, im Virtuellen Krankenhaus NRW Konsile anbieten. Weitere Details finden Sie hier: https://www.kvwl.de/themen-a-z/long-covid
- Aber selbst, wenn diese spezifischen Bedingungen nicht auf Sie zutreffen, können Sie sich auf unsere engagierte Unterstützung verlassen. Jeder medizinische Fachbereich ist für uns wichtig und wir sind bestrebt, unsere Angebote kontinuierlich zu erweitern und anzupassen.
- Interessieren Sie sich dafür, Teilnehmer:in unseres innovativen Projekts zu sein und dabei mitzuwirken, die medizinische Versorgung in NRW voranzutreiben? Dann freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme unter: konsilvermittlung@virtuelles-krankenhaus.nrw
3. Wie funktioniert der konsiliarische Austausch zwischen behandelnden und konsilgebenden Ärztinnen und Ärzten?
- Der Austausch basiert auf einer elektronischen Fallakte, die in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut ISST und dem Verein Elektronische Fall Akte e. V. entwickelt wurde.
- Die Fallakte zeichnet sich durch ihre Interoperabilität und Herstellerneutralität aus und basiert auf international anerkannten Standards. Da die Spezifikation öffentlich zugänglich ist, können sich verschiedene Hersteller anschließen und damit den Nutzer:innen eine freie Anbieterwahl ermöglichen.. Die Plattform ist sicher, wird von Ärztinnen und Ärzten genutzt und ermöglicht einen asynchronen Datenaustausch, der für die Patientenversorgung relevant ist.
Technische Fragen zur Anbindung
1. Welche Unterschiede gibt es zwischen den elektronischen Fallakten der Provider RZV und Nexus?
- Beide Fallakten eignen sich als Grundlage für die Durchführung von Telekonsilen.
- Wir stellen Ihnen gerne beide Akten in einer Videokonferenz vor und unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidung.
- Kontaktieren Sie uns gerne: konsilvermittlung@virtuelles-krankenhaus.nrw
2. Können die Patientendaten direkt aus dem Primärsystem in die elektronische Fallakte eingestellt werden?
3. Wie lange wird die Patientenakte in der EFA gespeichert?
Zur Archivierung werden die betroffenen Nutzer:innen vor der Schließung benachrichtigt und können die Akte in Ihr Primärsystem/Archiv überführen.
4. Welche Dateiformate können in die elektronische Fallakte hochgeladen bzw. ausgetauscht werden?
- Bilder: Dateiformate wie JPEG
- Dokumente: Microsoft Word-Dokumente (DOC, DOCX), PDFs, Textdateien (TXT), und Tabellenkalkulationen (XLS, XLSX)
- Video: MP4? Noch nicht
- Weitere: XML
5. Wird das VKh.NRW direkt an das Primärsystem angebunden?
6. Ist für die Teilnahme am Virtuellen Krankenhaus die Telematikinfrastruktur erforderlich?
7. Hinweis zu TI-Gematik: Anbindung an das Virtuelle Krankenhaus über die Telematikinfrastruktur: Welche Routingeinstellungen müssen vorgenommen werden, um den entsprechenden Rechner auf den TI-Konnektor zur routen?
- Bitte routen Sie als ADMINISTRATOR das Bestandsnetz 185.226.121.64/28 über die IP Adresse Ihres TI-Konnektors. Geben Sie z.B. auf Windows Systemen in die Eingabeaufforderung ein: „ip route add 185.226.121.64 mask 255.255.255.240 xxx.xxx.xxx.xxx -p“
- xxx.xxx.xxx ist durch die IP-Adresse Ihres TI-Konnektors zu ersetzen.