FAQs – Meistgestellte Fragen

 

Wir freuen uns über Ihr Interesse am Virtuellen Krankenhaus NRW. In diesem FAQ-Bereich haben wir häufig gestellte Fragen und die zugehörigen Antworten aufgelistet. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an uns: per Telefon: +49 2331 91062-0 oder per E-Mail: konsilvermittlung@virtuelles-krankenhaus.nrw

© ZTG GmbH/Artvertise

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Allgemeine Fragen

 

1. Wie funktioniert das VKh.NRW?

Ein kurzes Erklärvideo sagt mehr aus als ein Text: https://www.youtube.com/watch?v=tvaxbXuzhJ0

2. Wie werde ich Teilnehmer:in im VKh.NRW?

  • Um Teilnehmer:in im VKh.NRW zu werden, sind fünf Schritte erforderlich. Welche Schritte das sind, erfahren Sie in diesem kurzen Video.
  • Bei Fragen oder Anregungen stehen wir auch gerne persönlich zur Verfügung. Sie können uns telefonisch unter der Rufnummer+49 2331 91062-0 erreichen oder eine E-Mail senden an konsilvermittlung@virtuelles-krankenhaus.nrw.

3. Ist das Angebot des VKh.NRW kostenpflichtig?

Während der Pilotphase ist die Nutzung des VKh.NRW kostenlos. Das VKh.NRW wird vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert und dient dem Aufbau und Betrieb eines telemedizinischen Netzwerks sowie einer virtuellen Vermittlungsplattform für Telekonsile.

4. Wird das Leistungsangebot des VKh.NRW ausgebaut?

Ja, das Leistungsangebot wird kontinuierlich ausgebaut, indem Indikationen erweitert werden und weitere hinzukommen. Dabei werden regionale Netzwerke unterstützt und weitere administrative Services angeboten.

Die nächste Entwicklungsstufe wird die Möglichkeit bieten beliebig viele Akteure, simultan telemedizinisch zu vernetzen. So können Institutionen wie Tumorboards, die im Rahmen von Krebsbehandlungen etabliert sind, unterstützt werden. Damit leisten wir einen substantiellen Beitrag zur qualitativen Optimierung der Krebsbehandlung im Land. Mit dieser Leistungserweiterung reagiert das VKh.NRW auf einen konkreten Bedarf, schöpft das Potenzial weiterer, zukunftsfähiger Strukturen in der Telemedizin aus und entwickelt sich somit zu einer umfassenden, telemedizinischen Plattform.

 

Organisatorische Fragen

 

1. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Telekonsilangebote des VKh.NRW zu nutzen?

Die Telekonsilangebote des VKh.NRW können von Ärztinen und Ärzten genutzt werden, die in einem Krankenhaus oder einer ambulanten medizinischen Einrichtung in Nordrhein-Westfalen tätig sind.

2. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um meine Fachexpertise als Konsilärztin oder Konsiliararzt bzw. als konsilgebende Einrichtung im VKh.NRW einzubringen?

  • Aktuell sind die Konsilgeber im VKh.NRW onkologische Zentren für Lebertumore, Zentren für seltene Erkrankungen sowie Herz- und Lungenzentren für Herzinsuffizienz und Covid-19.
  • Zudem können Einrichtungen, die an einer vom Land NRW genannten Long Covid Ambulanz teilnehmen, im Virtuellen Krankenhaus NRW Konsile anbieten. Weitere Details finden Sie hier: https://www.kvwl.de/themen-a-z/long-covid
  • Aber selbst, wenn diese spezifischen Bedingungen nicht auf Sie zutreffen, können Sie sich auf unsere engagierte Unterstützung verlassen. Jeder medizinische Fachbereich ist für uns wichtig und wir sind bestrebt, unsere Angebote kontinuierlich zu erweitern und anzupassen.
  • Interessieren Sie sich dafür, Teilnehmer:in unseres innovativen Projekts zu sein und dabei mitzuwirken, die medizinische Versorgung in NRW voranzutreiben? Dann freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme unter: konsilvermittlung@virtuelles-krankenhaus.nrw

 

3. Wie funktioniert der konsiliarische Austausch zwischen behandelnden und konsilgebenden Ärztinnen und Ärzten?

  • Der Austausch basiert auf einer elektronischen Fallakte, die in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut ISST und dem Verein Elektronische Fall Akte e. V. entwickelt wurde.
  • Die Fallakte zeichnet sich durch ihre Interoperabilität und Herstellerneutralität aus und basiert auf international anerkannten Standards. Da die Spezifikation öffentlich zugänglich ist, können sich verschiedene Hersteller anschließen und damit den Nutzer:innen eine freie Anbieterwahl ermöglichen.. Die Plattform ist sicher, wird von Ärztinnen und Ärzten genutzt und ermöglicht einen asynchronen Datenaustausch, der für die Patientenversorgung relevant ist.

Technische Fragen zur Anbindung

 

1. Welche Unterschiede gibt es zwischen den elektronischen Fallakten der Provider RZV und Nexus?

  • Beide Fallakten eignen sich als Grundlage für die Durchführung von Telekonsilen.
  • Wir stellen Ihnen gerne beide Akten in einer Videokonferenz vor und unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidung.
  • Kontaktieren Sie uns gerne: konsilvermittlung@virtuelles-krankenhaus.nrw

2. Können die Patientendaten direkt aus dem Primärsystem in die elektronische Fallakte eingestellt werden?

Nein. Das Hochladen von Dokumenten aus dem Primärsystem ist nicht möglich. Sie können Dokumente wie bei jeder anderen Webanwendung per Drag & Drop oder manuellem Directupload hinzufügen. Es besteht die Möglichkeit, die relevanten Informationen in einem indikationsspezifischen Formular strukturiert zu speichern.

 

3. Wie lange wird die Patientenakte in der EFA gespeichert?

Bei der Erstellung der Patientenakte kann eine Laufzeit gesetzt werden. Nach dieser bzw. einer manuell eingeleiteten Schließung wird die Akte in einen „Ruhemodus“ (Graceperiod) für drei Monate versetzt, in der die Akte nur noch für den Ersteller sichtbar ist, bevor Sie endgültig gelöscht wird.
Zur Archivierung werden die betroffenen Nutzer:innen vor der Schließung benachrichtigt und können die Akte in Ihr Primärsystem/Archiv überführen.

4. Welche Dateiformate können in die elektronische Fallakte hochgeladen bzw. ausgetauscht werden?

In die elektronische Fallakte können verschiedene Dateiformate hochgeladen werden. Nachfolgend sind gängige Dateiformate genannt, die in der elektronischen Fallakte häufig hochgeladen werden:

  • Bilder: Dateiformate wie JPEG
  • Dokumente: Microsoft Word-Dokumente (DOC, DOCX), PDFs, Textdateien (TXT), und Tabellenkalkulationen (XLS, XLSX)
  • Video: MP4? Noch nicht
  • Weitere: XML

5. Wird das VKh.NRW direkt an das Primärsystem angebunden?

Das Angebot des VKh.NRW ist als Webanwendung konzipiert und damit unabhängig vom Primärsystem niederschwellig nutzbar. Die benötigten Schnittstellen sind standardbasiert und veröffentlicht. Diese können auf Wunsch zu einer tieferen Integration genutzt werden, und gemeinsam mit dem IT-Hersteller Ihres Systems integriert werden. Das VKh.NRW unterstützt und erprobt ebenfalls eigene Lösungen.

6. Ist für die Teilnahme am Virtuellen Krankenhaus die Telematikinfrastruktur erforderlich?

Die Telematikinfrastruktur ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zwingend für die Teilnahme am VKh.NRW nötig. Als zweiten Faktor zur Authentifizierung kann entweder die Telematikinfrastruktur der Gematik oder ein Client-Zertifikat genutzt werden.

7. Hinweis zu TI-Gematik: Anbindung an das Virtuelle Krankenhaus über die Telematikinfrastruktur: Welche Routingeinstellungen müssen vorgenommen werden, um den entsprechenden Rechner auf den TI-Konnektor zur routen?

  • Bitte routen Sie als ADMINISTRATOR das Bestandsnetz 185.226.121.64/28 über die IP Adresse Ihres TI-Konnektors. Geben Sie z.B. auf Windows Systemen in die Eingabeaufforderung ein: „ip route add 185.226.121.64 mask 255.255.255.240 xxx.xxx.xxx.xxx -p“
  • xxx.xxx.xxx ist durch die IP-Adresse Ihres TI-Konnektors zu ersetzen.

8. Welche Firewall-Einstellungen und Ports müssen vorgenommen bzw. freigegeben werden?

Bitte beachten Sie, dass für diese Art von Änderungen Administratorrechte erforderlich sind.