Quelle: aerztezeitung.de  – Die Corona-Mutationen beschäftigen auch den Gemeinsamen Bundesausschuss. Telemedizinische Expertenkonsultationen sollen erleichtert werden. In Nordrhein-Westfalen gibt es mit dem Modellprojekt des „Virtuellen Krankenhauses“ einen Prototyp für die Fernbehandlung durch Experten. 

Auf die Ausbreitung der als infektiöser geltenden Virus-Mutationen aus Großbritannien und Südafrika hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am Donnerstag reagiert. Das Gremium hat die Finanzierung telemedizinischer Konsultationen zwischen Spezialkliniken der Herz- und Lungenmedizin sowie Allgemeinkrankenhäusern beschlossen.

So könnten Patienten, die sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben, bei schweren Verläufen in weniger spezialisierten Kliniken vor Ort bleiben, würden aber zugleich vom Expertenwissen profitieren, teilte der GBA mit.

Möglich werden solle die Fernbehandlung von COVID-19-Patienten durch Audio-Videoübertragung in Echtzeit. „Wir schaffen die Voraussetzungen, um möglicherweise auch extrem komplexe Krankheitsverläufe bei einer Infektion mit einer Corona-Mutation bestmöglich in der Fläche behandeln zu können“, sagte der unparteiische Vorsitzende des GBA, Professor Josef Hecken, am Donnerstag.

Finanziert werden sollen die telemedizinischen Unterstützungsleistungen über die Zentrumszuschläge auf Konsiliarleistungen von Spezialkliniken.

Modellprojekt in NRW

Lob für den Beschluss gab es von der Kassenseite. „Die Telemedizin wird mit dem heutigen Beschluss weiter in der Versorgungsrealität der Kliniken ankommen“, sagte Barbara Steffens, Leiterin der TK-Landesvertretung in Nordrhein-Westfalen. Der digitale Transfer von Expertenwissen zur Behandlung von Covid-Patienten verbessere die Qualität und werde perspektivisch zum normalen Klinikalltag gehören, wagte Steffgens einen Blick in die Zukunft.

In Nordrhein-Westfalen gibt es mit dem Modellprojekt des „Virtuellen Krankenhauses“ einen Prototyp für die Fernbehandlung durch Experten. 

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