Quelle: g-ba.de – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine drei Corona-Sonderregelungen nun bis zum 31. März 2022 verlängert.

So können „Eltern von Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren können weiterhin die Vorsorgeuntersuchungen U6 bis U9 auch außerhalb der eigentlich vorgesehenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten in Anspruch nehmen“, schreibt der G-BA. Zum anderen bleibt „bei der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) (…) die Möglichkeit zur telefonischen Beratung bis zum 31. März 2022 bestehen.“ Außerdem können telemedizinische Beratungsleistungen bei der Versorgung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten auch bis Ende März 2022 durchgeführt werden. „Spezialkliniken [erhalten] für solche Leistungen sogenannte Zentrumszuschläge, wenn sie in ein intensivmedizinisches digital-gestütztes Versorgungsnetzwerk (IDV-Zentren) eingebunden sind und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen“, so der G-BA.

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